Das geänderte Onlinezugangsgesetz ist da - Digitales Bürgernetz

Onlinezugangsgesetz 2.0: Mehr Tempo bei der Digitalisierung der Verwaltung

#Glasfaser 4. Juli 2024

Deutschland hat sein Onlinezugangsgesetz (OZG) reformiert: Mitte Juni stimmte nach dem Bundestag auch der Bundesrat den Änderungen zu. Das OZG 2.0 soll bereits ab Juli 2024 gelten, eine schnellere und effiziente Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben – und damit Ziele erreichen, an denen das ursprüngliche OZG gescheitert war.

Zur Erinnerung: Zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen sollten bis Ende 2022 digitalisiert sein – doch das war Anfang 2023 selbst in vielen Großstädten nicht der Fall, wie der Smart City Index 2022 der Bitkom zeigen konnte.

 „Wir müssen festhalten, dass die gesetzliche Verpflichtung, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern auch digital über Verwaltungsportale anzubieten, nicht erreicht wird“, räumte Dr. Markus Richter, Staatssekretär im BMI und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, damals ein.

Standardisierung und Ende-zu-Ende-Digitalisierung

Wichtige Weichen hatte das Gesetz zwar gestellt, Defizite gab es aber bei der Etablierung von Standards und Leistungen, die durchgängig digital verfügbar waren. Das OZG 2.0 hakt an dieser Stelle ein und will mehr Verbindlichkeit schaffen, die Standardisierung vorantreiben und die Ende-zu-Ende-Digitalisierung zur Regel machen. „Unser Gesetz ist ein Riesenschritt voran in Richtung digitales Deutschland“, betont Bundesinnenministerin Nancy Faeser. „Wir beschleunigen die Digitalisierung der Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger werden das unmittelbar im Alltag spüren: In vielen Fällen wird es überflüssig, zum Amt zu gehen. Die Zettelwirtschaft hat in sehr vielen Bereichen ein Ende. Digitale Anträge ersetzen die Papierform. Unterschriften per Hand und auf Papier sind nicht mehr nötig. Viele Nachweise müssen nur noch einmal vorgelegt werden.“

Das OZG 2.0 setzt dafür auf diese Maßnahmen:

  • Mit der DeutschlandID – einer Weiterentwicklung der BundID – soll es ein zentrales Bürgerkonto geben: Bürgerinnen und Bürger können dann bundesweit Anträge stellen und sich digital mit ihrer Online-Ausweisfunktion oder einem Elster-Zertifikat identifizieren.
  • Das Once-Only-Prinzip ermöglicht es Behörden, Nachweise für einen Antrag direkt online bei anderen Behörden abzurufen – das Einverständnis der Antragstellerinnen und Antragsteller vorausgesetzt.
  • Bürgerinnen und Bürger können digitale Anträge künftig auch ohne eine händische Unterschrift rechtssicher, einfach und einheitlich
  • Transparenz soll ein Datenschutzcockpit schaffen, in dem Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen dokumentiert werden.
  • Ein Recht auf digitale Verwaltung etabliert einen Rechtsanspruch auf den elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes. Er gilt ab vier Jahre nach Verkündigung des Gesetzes, sieht allerdings keine Entschädigungen vor.
  • Auch Unternehmen erhalten ein digitales Organisationskonto für Verwaltungsdienstleistungen. Spätestens in fünf Jahren will der Bund unternehmensbezogene Leistungen nur noch digital anbieten.
  • Bundesweit verbindliche Standards und einheitliche Schnittstellen soll es innerhalb der nächsten zwei Jahre geben. Dafür stimmt sich der Bund mit dem IT-Planungsrat ab.
  • Das medienbruchfreie Verwaltungsverfahren die Ende-zu-Ende-Digitalisierung wird zur Regel, um Online-Anträge komplett digital stellen und bearbeiten zu können.

Macht das OZG 2.0 die Verwaltungsdigitalisierung effizienter?

Untersuchungen wie der Smart City Index der Bitkom zeigen zwar, dass deutsche Städte und Gemeinden bei der Digitalisierung noch nicht alle Ziele erreicht haben. Gleichzeitig gibt es in jüngster Zeit deutliche Fortschritte in Stadt und Land: Nicht nur Metropolen gehen bei der Digitalisierung systematisch vor – auch Landkreise oder Regionen erarbeiten Strategien, um Digitalisierungsprojekte sinnvoll zu planen und zu realisieren. Oft setzen sie dabei auf die Nachnutzung bestehender Digitallösungen oder entwickeln ihre Projekte Open Source, um sie anderen zur Verfügung zu stellen.

Dazu kommt eine deutlich positive Einstellung gegenüber der Digitalisierung: Untersuchungen und Umfragen zeigen, dass sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Mitarbeitende in der Verwaltung mehr Tempo bei der Digitalisierung wünschen.

Dem OZG 2.0 könnte es jetzt gelingen, mit Standards, einer DeutschlandID und medienbruchfreien Antragsstrecken Hürden abbauen, die bislang die Entwicklung verzögert haben. „Das OZG bietet unter anderem die Chance, dass mit der BundID eine Basiskomponente für die digitale Verwaltung ausgebaut wird. Außerdem erleichtert es die Nutzung gemeinsamer IT-Standards in Ämtern und Behörden, wodurch das Tempo bei weiteren Digitalisierungsvorhaben beschleunigt werden kann“, kommentiert Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst die Gesetzesänderungen. Gleichzeitig gibt er zu bedenken: „Ein Gesetz allein genügt nicht. Jetzt muss vor allem die Finanzierung der Maßnahmen über das laufende Jahr hinaus abgesichert werden.“

Ob das Tempo bei der Verwaltungsdigitalisierung mit dem OZG 2.0 tatsächlich steigt, wird also die Zukunft zeigen.

Onlinezugangsgesetz

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen – kurz: Onlinezugangsgesetz oder OZG – gibt es seit 2017. Es verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch online anzubieten. Das ursprüngliche Ziel, einen bestimmten Leistungskatalog bis Ende 2022 zu digitalisieren, wurde nicht erreicht. Im Juli 2024 tritt ein OZG-Änderungsgesetz in Kraft, das Hürden bei der Digitalisierung der Verwaltung abbauen will: Zu den Maßnahmen gehören die Standardisierung, die DeutschlandID für Bürgerinnen und Bürger sowie Rechtssicherheit bei Anträgen.

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