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KI & Datenschutz: Dürfen Kommunen künstliche Intelligenz einsetzen?

#Arbeit 12. Dezember 2024

KI-Systeme dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie nicht diskriminieren, die Privatsphäre verletzen oder die Sicherheit bedrohen. © KI-generiert

KI kann die Verwaltung entlasten. Doch lässt sie sich einfach und spontan in den Arbeitsalltag von Behörden und Ämtern integrieren? Das kommt darauf an: Gerade wenn es um personenbezogene Daten oder Entscheidungen geht, sind öffentliche Einrichtungen – zu Recht – vorsichtig. Auch die KI-Verordnung, die seit dem Sommer auf europäischer Ebene Vorschriften für künstliche Intelligenz harmonisiert, kennt diese Bedenken: Die Verordnung legt fest, dass KI-Systeme nur dort eingesetzt werden dürfen, wo sie Bürgerinnen und Bürger nicht diskriminieren, ihre Privatsphäre verletzen oder ihre Sicherheit bedrohen. Die DSGVO, die Bestimmungen zum Datenschutz enthält, bleibt in Kraft und gilt auch für Daten, die in KI-Tools eingespeist werden.

 

Um es der Verwaltung zu erleichtern, KI anzuwenden, unterteilt die Verordnung KI-Systeme in Risikoklassen:

  • Ein unannehmbar hohes Risiko haben Anwendungen, die stark in Persönlichkeitsrechte eingreifen oder Menschen schädigen können. Verboten ist demnach in der EU u. a. das sogenannte „Social Scoring“, mit dem ein Staat oder eine Organisation soziales Verhalten dokumentiert, bewertet bzw. bestraft.
  • Hochriskante Systeme, die zum Beispiel den Betrieb kritischer Infrastrukturen betreffen oder zur Strafverfolgung eingesetzt werden, sind unter Auflagen erlaubt. Diese betreffen u. a. die Datenqualität, die Dokumentation und Transparenz des Betriebs. Als Grundregel gilt, dass die menschliche Aufsicht garantiert sein muss.
  • Andere allgemeine KI-Systeme, die nur ein begrenztes oder minimales Risiko darstellen, dürfen in der Regel verwendet werden. Voraussetzung ist hier die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten gegenüber externen Zielgruppen.

Aller Anfang ist leicht: Mit LLM-Tools zeitnah loslegen

Die risikoarmen KI-Systeme sind für die meisten Kommunen ein guter Start bei der Beschäftigung mit künstlicher Intelligenz: LLM-Tools (Large Language Models) wie ChatGPT oder Midjourney versprechen niedrige technischen Hürden, große Effizienzgewinne und überschaubare Kosten. Das gilt sogar dann, wenn Verwaltungen aus Datenschutzgründen ein eigenes geschlossenes KI-System nutzen, das nur mit den eigenen Daten arbeitet.

Für den Einsatz solcher LLM-Tools gibt es jetzt einen Leitfaden Generative KI in Kommunalverwaltungen. Herausgegeben hat das Dokument die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement KGSt gemeinsam mit VITAKO, der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. „Die Guideline richtet sich insbesondere an Führungskräfte und Sachbearbeitende in Kommunalverwaltungen, die LLM-Tools in ihre Prozesse integrieren wollen. Sie dient als Kompass, um den Einsatz von KI im Verwaltungskontext strategisch und verantwortungsvoll zu gestalten“, sagt Katrin Giebel, Geschäftsstellenleiterin VITAKO.

Menschen stehen in einer Halle, die in blaues Licht getaucht ist. An der Fensterfront ist ein Bild mit einem Schloss als Sicherheitssymbol zu sehen.
Ein neuer Leitfaden zeigt, wie Kommunalverwaltungen generative KI sicher nutzen können. © KI-generiert

Von Amtsgeheimnis bis Urheberrecht: Das ist beim KI-Einsatz wichtig

Der Leitfaden formuliert Rahmenbedingungen, unter denen Kommunen LLM-Tools einsetzen können:

  • Kommunen sollten wissen, was sie mit der Anwendung bezwecken und welche LLM-Tools sie – zum Beispiel aus Datenschutzgründen – nicht verwenden wollen.
  • Speziell in öffentliche LLM-Tools dürfen keine personenbezogenen Daten oder Amtsgeheimnisse einfließen. Die öffentlichen Systeme nutzen diese nämlich zum Training.
  • Welche Trainingsdaten öffentliche LLM-Tools nutzen, ist völlig unklar. Den Output sollten Nutzerinnen und Nutzer deswegen genau prüfen: Nicht alle Aussagen stimmen. Bei eigenen lizensierten LLM-Tools sollten Kommunen gleich von Anfang an auf eine korrekte Datenbasis achten.
  • Texte aus LLM-Tools können Abschnitte enthalten, die so bereits in anderen Texten stehen. Kommunen, die öffentliche LLM-Tools verwenden, sollten prüfen, ob die Texte das Urheberrecht verletzen.
  • Ergebnisse von LLM-Tools, die auf der Website, in E-Mails oder Chatbots veröffentlicht werden, müssen gekennzeichnet Ein Hinweis, dass die Inhalte mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt wurden, genügt.
  • Mitarbeitende in der Verwaltung sollten immer prüfen, ob Ergebnisse von LLM-Tools Recht oder ethische Grundsätze
  • Die Verantwortung für die (veröffentlichten) Ergebnisse der LLM-Tools liegt immer beim Menschen.
  • Mit einem Qualifizierungsprogramm stellen die Kommunen sicher, dass ihre Mitarbeitenden die Rahmenbedingungen für den KI-Einsatz kennen und beachten.

 

Der Leitfaden ermuntert dazu, niedrigschwellig zugängliche KI-Systeme zu nutzen, verschweigt jedoch auch nicht die Risiken. Dass die Vorteile dennoch überwiegen, betont Anika Krellmann, Referentin bei der KGSt: „Die Nutzung von LLM-Tools bietet großes Potenzial zur Effizienzsteigerung und Verbesserung der Dienstleistungsqualität in unseren Verwaltungen. Um diese Potenziale zu heben, braucht es Experimentierräume. Mit unserer Guideline geben wir den Verwaltungen ein Werkzeug an die Hand, welches sie dabei unterstützt, Mitarbeitende zeitgemäß, sicher und verantwortungsvoll an LLM-Tools heranzuführen.“

Verwaltungs-KI in der Praxis

Bei welchen Aufgaben können KI-Tools tatsächlich helfen? Der Leitfaden „Generative KI in Kommunalverwaltungen“ ermuntert dazu, verschiedene Anwendungen in der Verwaltung auszuprobieren und präsentiert einige Use-Cases. Dazu gehören die Texterstellung für Pressemitteilungen oder E-Mails ebenso wie die Auswertung größerer Datenmengen oder die Erstellung eines Erklärvideos.

Den Leitfaden gibt es hier zum Download.

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