KI-Systeme dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie nicht diskriminieren, die Privatsphäre verletzen oder die Sicherheit bedrohen. © KI-generiert
KI kann die Verwaltung entlasten. Doch lässt sie sich einfach und spontan in den Arbeitsalltag von Behörden und Ämtern integrieren? Das kommt darauf an: Gerade wenn es um personenbezogene Daten oder Entscheidungen geht, sind öffentliche Einrichtungen – zu Recht – vorsichtig. Auch die KI-Verordnung, die seit dem Sommer auf europäischer Ebene Vorschriften für künstliche Intelligenz harmonisiert, kennt diese Bedenken: Die Verordnung legt fest, dass KI-Systeme nur dort eingesetzt werden dürfen, wo sie Bürgerinnen und Bürger nicht diskriminieren, ihre Privatsphäre verletzen oder ihre Sicherheit bedrohen. Die DSGVO, die Bestimmungen zum Datenschutz enthält, bleibt in Kraft und gilt auch für Daten, die in KI-Tools eingespeist werden.
Um es der Verwaltung zu erleichtern, KI anzuwenden, unterteilt die Verordnung KI-Systeme in Risikoklassen:
Die risikoarmen KI-Systeme sind für die meisten Kommunen ein guter Start bei der Beschäftigung mit künstlicher Intelligenz: LLM-Tools (Large Language Models) wie ChatGPT oder Midjourney versprechen niedrige technischen Hürden, große Effizienzgewinne und überschaubare Kosten. Das gilt sogar dann, wenn Verwaltungen aus Datenschutzgründen ein eigenes geschlossenes KI-System nutzen, das nur mit den eigenen Daten arbeitet.
Für den Einsatz solcher LLM-Tools gibt es jetzt einen Leitfaden „Generative KI in Kommunalverwaltungen“. Herausgegeben hat das Dokument die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement KGSt gemeinsam mit VITAKO, der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. „Die Guideline richtet sich insbesondere an Führungskräfte und Sachbearbeitende in Kommunalverwaltungen, die LLM-Tools in ihre Prozesse integrieren wollen. Sie dient als Kompass, um den Einsatz von KI im Verwaltungskontext strategisch und verantwortungsvoll zu gestalten“, sagt Katrin Giebel, Geschäftsstellenleiterin VITAKO.
Der Leitfaden formuliert Rahmenbedingungen, unter denen Kommunen LLM-Tools einsetzen können:
Der Leitfaden ermuntert dazu, niedrigschwellig zugängliche KI-Systeme zu nutzen, verschweigt jedoch auch nicht die Risiken. Dass die Vorteile dennoch überwiegen, betont Anika Krellmann, Referentin bei der KGSt: „Die Nutzung von LLM-Tools bietet großes Potenzial zur Effizienzsteigerung und Verbesserung der Dienstleistungsqualität in unseren Verwaltungen. Um diese Potenziale zu heben, braucht es Experimentierräume. Mit unserer Guideline geben wir den Verwaltungen ein Werkzeug an die Hand, welches sie dabei unterstützt, Mitarbeitende zeitgemäß, sicher und verantwortungsvoll an LLM-Tools heranzuführen.“
Bei welchen Aufgaben können KI-Tools tatsächlich helfen? Der Leitfaden „Generative KI in Kommunalverwaltungen“ ermuntert dazu, verschiedene Anwendungen in der Verwaltung auszuprobieren und präsentiert einige Use-Cases. Dazu gehören die Texterstellung für Pressemitteilungen oder E-Mails ebenso wie die Auswertung größerer Datenmengen oder die Erstellung eines Erklärvideos.
Den Leitfaden gibt es hier zum Download.
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