Prüfen Sie jetzt, ob Glasfaser für Sie verfügbar ist:
Mit Ihrem Wechsel ins leistungsstarke Glasfaser-Netz profitieren Sie in Zukunft von blitzschnellen Datenraten und einer stabilen Bandbreite – auf Wunsch bleibt Ihre Telefonnummer dank der Rufnummernmitnahme aber die gleiche. Sie geben uns einfach beim Vertragsabschluss Bescheid und wir kümmern uns um den Rest.
Die Mitnahme Ihrer Rufnummer ist völlig unkompliziert und innerhalb weniger Schritte erledigt. Damit Sie jederzeit bestens informiert sind, erklären wir hier die wichtigsten Details.
Was ist eine Rufnummernportierung? Eine Rufnummernportierung oder auch Rufnummernmitnahme beschreibt die Option, bei einem Wechsel des Festnetz- oder Mobilfunkanbieters die bestehende Telefonnummer zu behalten. So können Kunden unabhängig von ihrem Anbieter weiterhin Anrufe entgegennehmen – ohne vorher Freunde, Verwandte und wichtige Ansprechpartner über eine neue Nummer informieren zu müssen. Diese Übertragbarkeit ist in § 46 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgeschrieben und ermöglicht Ihnen den unkomplizierten Wechsel ins blitzschnelle Glasfaser-Netz. Hinweis: Um ganz sicher zu gehen, dass beim Anbieterwechsel und der Rufnummernportierung alles wie geplant abläuft, überlassen Sie die Kündigung des Altvertrags idealerweise uns. So ist sichergestellt, dass bei der Mitnahme keine wichtigen Fristen verstreichen und Sie durchgehend erreichbar bleiben.
Haben Sie die Freigabe der Rufnummer bei Ihrem alten Anbieter über uns beauftragt, bleiben Sie bis zum Vertragsende über Ihren alten Anschluss erreichbar. Alternativ können Sie auch eine sofortige Portierung beauftragen, dazu sollten Sie jedoch Ihren alten Anbieter im Vorhinein informieren und bedenken, dass das Vertragsverhältnis auch weiterhin besteht und normal ausläuft.
Eine Portierung der Rufnummer ist bei jedem Anbieterwechsel möglich, da Sie laut TKG ein Recht auf die lebenslange Nutzung Ihrer Nummer haben. Die Mitnahme können Sie ganz einfach in einem persönlichen Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern bei Ihnen Zuhause, in unseren Servicepunkte oder online im Rahmen Ihres neuen Vertragsverhältnisses beauftragen. Achten Sie bei der Portierungserklärung unbedingt darauf, die gleichen Kundendaten wie bei Ihrem alten Anbieter anzugeben und berücksichtigen Sie beispielsweise zweite Vornamen oder Titel.
Oftmals ist Ihr Glasfaser-Anschluss schneller fertiggestellt, als das Vertragsverhältnis bei Ihrem alten Telefonanbieter endet. Selbstverständlich können Sie Ihren leistungsstarken FTTH-Anschluss gleich nach der Freischaltung nutzen, ungeachtet Ihres bestehenden, alten Vertrages. Um während dieser Übergangszeit wie gewohnt zu telefonieren, können Sie entweder Ihren alten Router parallel zu Ihrem neuen Glasfaser-Router weiter betreiben, oder Sie erhalten von uns eine Übergangsnummer, für die Sie auf Wunsch eine Weiterleitung einrichten können. In jedem Fall sind Sie während der gesamten Zeit erreichbar.
Besteht Ihr altes Vertragsverhältnis aufgrund einer längeren Kündigungsfrist parallel zu Ihrem neuen Glasfaser-Tarif, entfällt für Sie die Grundgebühr – und das bis zu 12 Monate lang. So entstehen keine Probleme durch doppelte Kosten und Sie sind jederzeit auf der sicheren Seite. Läuft Ihr alter Vertrag schließlich aus, wird Ihre Rufnummer an uns übergeben und die Portierung ist abgeschlossen. Erst ab diesem Zeitpunkt fallen für Sie die Gebühren des gewünschten Tarifs an.
Bei sämtlichen Fragen rund um Ihren neuen Anschluss und die Rufnummernmitnahme helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne über unser Kontaktformular, per Mail oder telefonisch weiter.
Wenn Sie einen Glasfaser-Anschluss buchen oder bereits haben und Ihre bisherige Telefonnummer behalten möchten, sagen Sie es uns einfach. Wir kümmern uns dann um die Rufnummernübernahme aus Ihrem vorherigen Telefonvertrag.
Schließen Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch, in einem Servicepoint oder per Online-Formular einen Vertrag mit Deutsche Glasfaser ab, können Sie einfach angeben, dass Sie Ihre alte Festnetzrufnummer behalten möchten. Wir informieren Ihren alten Anbieter für Sie und kümmern uns um die Portierung.
Die Mitnahme Ihrer Rufnummer wird Ihnen durch § 46 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bei jedem Anbieterwechsel im gleichen Ortsvorwahlbereich garantiert. Sie können also von jedem Anbieter ins leistungsstarke Glasfaser-Netz wechseln, Ihr Zuhause mit einem zukunftssicheren FTTH-Anschluss ausstatten lassen und sind trotzdem nach wie vor unter Ihrer gewohnten Festnetzrufnummer erreichbar.
Bei der Beauftragung der Rufnummernportierung müssen die Daten des Vertragspartners des ehemaligen Anschlussinhabers angegeben werden. z.B. (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer etc.) Diese Daten können ggf. von Ihren aktuellen Kundendaten bei Deutsche Glasfaser abweichen. Sollten Sie das Vertragsverhältnis bei Ihrem bisherigen Anbieter bereits gekündigt haben und Ihr neuer Deutsche Glasfaser Vertrag bereits aktiv sein, sollten Sie die Portierung umgehend in die Wege leiten, da Sie nach Vertragsende bei ihrem Altanbieter max. 90 Kalendertage lang ein Recht auf die Rufnummernmitnahme haben.
Im Idealfall überlassen Sie die Kündigung daher Deutsche Glasfaser, denn so ist sichergestellt, dass die Übernahme der Rufnummern fristgerecht erfolgen kann.