DSGVO – einfach erklärt
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet DSGVO?
Die Abkürzung DSGVO steht für die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Sie gilt seit dem 25.05.2018 für alle Mitgliedstaaten der EU. Die Verordnung vereinheitlicht die europäischen Bestimmungen zur Datenverarbeitung und trägt zu einem umfassenderen Datenschutz von Privatpersonen bei. Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) existiert jedoch weiterhin und präzisiert einige Sachverhalte für die nationale Gesetzgebung. Da die DSGVO keine Unterschiede bei der Größe einer Organisation macht, betrifft sie nicht nur große Konzerne, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen, öffentliche Institutionen und Vereine.
Für wen gilt die DSGVO?
Die DSGVO betrifft
Unternehmen oder Institutionen, die personenbezogene Daten an einem Standort innerhalb der EU verarbeiten.
Unternehmen oder Institutionen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten – ungeachtet des Ortes der Datenverarbeitung.
Die DSGVO gilt also auch für Länder, die selbst nicht in der EU sitzen. Entscheidend ist, ob sie mit den Daten von EU-Bürgern hantieren oder eine Niederlassung in der EU haben. Damit ist ein wichtiger Schritt in Richtung Datenhoheit gelungen, denn große Tech-Unternehmen konnten Regulierungen oftmals umgehen, indem sie sich auf das Recht ihrer Firmensitze berufen, beispielsweise das US-Recht. Für die einheitliche Anwendung der DSGVO ist der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) zuständig.
Die Daten von EU-Bürgern sind durch die Datenschutz-Grundverordnung also besonders gut geschützt. Die Rechenschaftspflicht liegt bei den jeweiligen Organisationen: Sie müssen „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen“ und gegenüber den Aufsichtsbehörden nachweisen können, dass sie wirksame Handlungen zur Umsetzung unternommen haben.
Der weite Rahmen der neuen Verordnung sorgt dafür, dass auch viele kleine Organisationen die Verordnung umsetzen und ihrer Rechenschaftspflicht nachkommen müssen, denn mit personenbezogenen Daten kommt heutzutage nahezu jeder öffentliche Auftritt in Berührung.
Welche Daten sind personenbezogene Daten?
Als personenbezogene Daten werden Daten bezeichnet, die sich „auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen“ (Art. 4 DSGVO). Das betrifft nicht nur Daten, die unmittelbar einem Namen oder einer Kennnummer zugeordnet werden, sondern auch Teilinformationen, die im Zusammenspiel mit anderen Daten zur Identifizierung einer Person beitragen.
Anonymisierte und pseudonymisierte Daten
Daten gelten nicht länger als personenbezogen, wenn sie vollständig anonymisiert werden. Das gilt nur als erfüllt, wenn sie sich auf keine Weise wieder der übermittelnden Person zuführen lassen – die Anonymisierung muss also unumkehrbar sein.
Werden die Angaben bei der Datenverarbeitung lediglich durch andere Daten ersetzt und bekommen sozusagen einen Platzhalter zugewiesen, spricht man von pseudonymisierten Daten. Diese lassen sich jedoch wieder der ursprünglichen Identität zuordnen – für die Datenschutz-Grundverordnung ein unzureichender Schutz.
Bedeutet das, dass nur anonymisierte Daten erhoben werden dürfen? Nein, es bedeutet, dass Nutzer in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einwilligen müssen. Das kennt man beispielsweise von Cookie-Anfragen, die einen beim ersten Besuch einer Website erwarten.
Da die Daten nach der Einwilligung jedoch weiterhin gut geschützt sein müssen, verlangt die DSGVO von den zuständigen Organisationen eine transparente Kommunikation mit den Usern und eine sorgfältige Verwaltung der Datensätze.
Informationspflichten, Folgenabschätzung und Vergessenwerden – welche Anforderungen stellt die DSGVO?
Wer sich über die DSGVO informiert, stellt schnell fest, dass er es mit einer Vielzahl spezifischer Begriffe zu tun hat. Gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen, öffentliche Institutionen und Vereine kann das Vokabular eine Herausforderung darstellen. Mit welchen begriffen sollten Datenschutzbeauftragte und User vertraut sein?
Informationspflichten
Datenschutz-Folgenabschätzung
Recht auf Löschung und Vergessenwerden
Datenverantwortlicher und Auftragsverarbeiter
DSGVO-Verstoß melden und DSGVO-Strafen
Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt von Organisationen, die mit personenbezogenen Daten hantieren enorme Sorgfalt und Transparenz. Die Privatsphäre natürlicher Personen wird umfassender als bislang geschützt, nicht zuletzt, da mit Verstößen gegen die DSGVO empfindliche Sanktionen einhergehen können – bis zu 20 Millionen EUR oder 4 % des jährlichen Unternehmens-Umsatzes können fällig werden. Bei den Verstößen gilt es drei Bereiche zu unterscheiden.