Prüfen Sie jetzt, ob Glasfaser für Sie verfügbar ist:
Ob Gebiete staatlich gefördert werden oder nicht, ergibt sich aus den Förderrichtlinien von Bund und Land. Sind die erforderlichen Förderbedingungen erfüllt, kann die Gemeinde oder der Landkreis für die betroffenen Gebiete einen Förderantrag beim Bund stellen. Erfüllt Ihr Wohnort diese Bedingungen der Unterversorgung nicht, wurde dieser im Förderantrag nicht berücksichtigt.
Wir möchten natürlich, dass möglichst viele unserer Kunden die Leistungsfähigkeit der Glasfasertechnologie erfahren und schon heute vom schnellen Netz profitieren. Diese Technologie ist bereits heute für eine Upload- und Downloadgeschwindigkeit von über 1 Gbit/s geeignet. Kombiniert mit unserer Internet-Flatrate ohne Volumenbegrenzung/Drosselung sind Sie damit für das digitale Zeitalter gerüstet. Mit unseren modernen Glasfaserprodukten übertreffen wir so bei jedem Internet Vergleich DSL, VDSL und Koaxialkabel.
Sollte Ihre Wohneinheit oder eine Adresse nicht aufgelistet sein, liegt vermutlich keine Unterversorgung im Sinne der Förderrichtlinien vor. Bevor der Landkreis oder die Kommune einen Förderantrag stellt, wird geprüft ob ein anderes Unternehmen im Rahmen des Markterkundungsverfahrens des Kreises/der Kommune einen eigenwirtschaftlichen Ausbau für diese Adresse anvisiert hat. Wenn mehrere Hausanschlüsse eine Adresse haben sollten, dann erhält eine den Hauptanschluss. Wir setzen uns hierzu gerne mit der Kommune in Verbindung. Häufig besteht jedoch aus technischen und/oder förderrechtlichen Gründen keine Möglichkeit neue Adressen nachträglich in das Projekt aufzunehmen.