Prüfen Sie jetzt, ob Glasfaser für Sie verfügbar ist:
Wenn Sie als Mieter den Glasfaseranschluss nutzen möchten, beauftragen Sie ein Glasfaserprodukt bei Deutsche Glasfaser. Voraussetzung für die Installation des Anschlusses ist jedoch, dass der Eigentümer sein Einverständnis in Form des Gestattungsvertrags gibt. Nach Ihrer Bestellung können Sie diesen bei uns telefonisch anfragen und vom Eigentümer unterzeichnet, einreichen.
Ihr Vermieter hat die Grundstückseigentümererklärung noch nicht unterschrieben? Bitte holen Sie die Erlaubnis des Eigentümers nach Ziffer 4 unserer AGB ein. Ihren Vertrag und die Eigentümererklärung schicken Sie an:
Deutsche Glasfaser Unternehmensgruppe Ostlandstraße 5 46325 Borken
Ob der Glasfaser-Ausbau in Ihrem Ort bereits erfolgt oder geplant ist, bringen Sie mit unserem Verfügbarkeitscheck ganz einfach in Erfahrung: Geben Sie unter „Verfügbarkeit prüfen“ Ihre Postleitzahl bzw. Ihren Ort, Ihre Straße sowie Hausnummer ein und erfahren Sie, ob Sie schon bald über einen zukunftssicheren Glasfaser-Anschluss verfügen.
Der zuständige Baupartner prüft mit Ihnen, wo und wann der Anschluss in Ihrem Objekt gelegt wird. Mit ihm besprechen Sie auch, welche Vorbereitungen Sie hinsichtlich der Leitungswege treffen müssen. Die Terminvereinbarung erfolgt durch den Bauunternehmer.
In Bürokomplexen kann jede Geschäftseinheit einen eigenen Vertrag abschließen. Der Eigentümer erteilt die Erlaubnis hierzu in Form der Grundstückseigentümererklärung.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0800 281 281 2 (Erreichbarkeit: Mo. - Fr.: 8.00 bis 20.00 Uhr; Sa.: 9.00 - 15.00 Uhr) oder per Kontaktformular für Details. Gerne meldet sich ein Mitarbeiter bei Ihnen und prüft Ihre Möglichkeiten.